
Mein Name ist Ing. Andreas Oberweger, Techniker aus Leidenschaft. Ich bin Inhaber der So Safe! e.U., einem Ingenieurbüro für Mechatronik.
Seit 2007 beschäftige ich mich beruflich mit technischer Sicherheit.
Begonnen hat alles mit Maschinensicherheit in Österreich.
Alte Maschinen, die durch den Betreiber modernisiert werden sollten oder mussten.
Neue Maschinen, deren Hersteller Beratung, Prüfung oder Zertifizierung benötigt haben.
Meine Ausbildung hat beim TÜV Austria stattgefunden, ich war dort Senior Expert, stellvertretender Leiter für Maschinensicherheit, Zertifizierungsbeauftragter für UKCA neben weiteren Aufgaben.
Meine Kenntnisse umfassen
Bisher habe ich im In- und Ausland über tausend Maschinen geprüft, Sicherheitskonzepte erstellt, Risikobeurteilungen moderiert und Arbeitsunfälle analysiert. Unzählige Vorträge und Kurse sowie Mitwirkung in EU-Arbeitskreisen zur Koordination von Prüfstellen runden meine Berufserfahrung ab.
Profitieren Sie von meinen Kenntnissen und meiner Erfahrung für Ihre
* sicheren Produkte
* sicheres Business und
* sicheres Arbeiten



Zweck: Sie haben Maschinen/Arbeitsmittel in Verwendung oder wollen (gebrauchte) Maschinen kaufen und möchten wissen, ob diese Maschinen im Sinne des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes und der Gewerbeordnung technisch sicher für die Verwendung sind.
Diese Prüfung gibt die Antwort auf diese Frage.

Zweck: Maschinen müssen in Europa seit dem 1. Jänner 1992 (Österreich seit dem EU-Beitritt 2005) entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Maschinenrichtlinie, in Zukunft der Verordnung Maschinenprodukte gebaut bzw. in Verkehr gebracht werden. Begleitend kommen auch andere EU-Richtlinien zur Anwendung. Diese technische Prüfung gibt Ihnen vollen Überblick über die Übereinstimmung der Maschinen mit der Maschinenrichtlinie und empfiehlt Ihnen bei Bedarf Untersuchungen nach weiteren Richtlinien bzw. eine erforderliche EG-Baumusterprüfung durch einen Notified Body.

Zweck: Neben der „Momentaufnahme“ einer Produktprüfung möchten Sie dem Markt auch eine Aussage über Ihr funktionierendes Qualitätsmanagement geben. Ergebnis dieser freiwilligen Prüfung ist ein sicheres Produkt und ein funktionierendes Qualitätsmanagement während des Produktlebenszyklus.
Anmerkung: dies ist keine „EG-Baumusterprüfung“ durch einen Notified Body, wie sie ausschließlich für „Hochrisikomaschinen“ nach Anhang IV Maschinenrichtlinie bzw. Anhang I Verordnung Maschinenprodukte vorgesehen ist.

Zweck: Teil der Sicherheit an Anlagen und Maschinen ist die Funktionale Sicherheit, also jener Teil, der durch Steuerungen, Sensoren und Aktoren gewährleistet wird. Ich berate Sie bei Fragen zu diesem Thema und überprüfe die Ausführung bestehender sicherheitsgerichteter Steuerungen.

Zweck: Für die in den obigen Paragraphen taxativ gelisteten Arbeitsmittel bestehen für den/die Arbeitgeber/Betreiber:in Prüfpflichten bei der Montage, Aufstellung und jährlich wiederkehrend. Ich bin befugter Sachverständiger für die Prüfung dieser Arbeitsmittel und stelle darüber den vorgesehenen Prüfbericht aus.

Zweck: Als Arbeitgeber:in haben Sie die Verpflichtung, Arbeitsvorgänge sicher zu gestalten. Ein Sicherheitskonzept gibt Antwort, ob die Kombination aus Arbeitsmittel, Arbeitsstoffen, Arbeitnehmer:innen und geplanten Tätigkeiten aus technischer Sicht sicher sind.

Zweck: Produkte auf dem EU-Binnenmarkt müssen – sofern zutreffend – nach den bestehenden ca. 30 EU-Produktrichtlinien konstruiert und gefertigt sein, sowie über die entsprechenden Kennzeichnungen und Dokumente verfügen.
Ich prüfe für Ihre rechtliche Sicherheit die z.B. von Ihren Lieferanten vorgelegte Dokumentation auf deren Angemessenheit nach den anzuwendenden Richtlinien.

Zweck: Mit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich beschlossen, eine eigene Produktkennzeichnung als Alternative zum „CE“ einzuführen. Auch wenn die britische Regierung hier weitgehend zurückgerudert hat, ist das Thema nicht vollständig vom Tisch.

Zweck: Sie haben ein beliebiges Produkt oder wollen ein solches konstruieren, kaufen, etc. und wissen nicht, welche der rund 30 EU-Produktrichtlinien auf dieses Produkt anzuwenden sind und welche Verpflichtungen Sie hinsichtlich Konformitätsbewertung, Ausführung und Dokumentation sie treffen.
Im CE-Check bekommen Sie umfassende Antworten auf diese Frage.

Zweck: Sie wollen einen kollaborativen Roboter an einem Arbeitsplatz einsetzen oder dessen Einsatz optimieren. Ihre Aufgabe ist, den seitens des Herstellers als „sicher“ verkauften Roboter auch so in eine sichere Umgebung zu integrieren, damit das gesamte Arbeitssystem sicher ist und ggf. eine CE-Kennzeichnung erfolgen kann.

Zweck: Maschinen, sowie viele andere Produkte, insbesondere Arbeitsmittel müssen über Betriebsanleitungen verfügen, anhand derer Arbeitnehmer:innen unterwiesen werden und sicher arbeiten können. Zum Beispiel durch Veränderung des betreffenden Arbeitsmittels oder Verkettung sind neue oder geänderte Betriebsanleitungen erforderlich.

Zweck: Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer eines Produkts auf dem EU-Binnenmarkt hat die Aufgabe, eine technische Dokumentation zum Nachweis seiner Sorgfalt bei der Konstruktion zu erstellen und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln. Ergänzend ist nach Maschinenrichtlinie dazu eine Person zu benennen. Ich helfe Ihnen bei der Zusammenstellung dieser technischen Dokumentation und übernehme bei Bedarf die Rolle der verantwortlichen Person.

Zweck: Verschiedene EU-Produktrichtlinien fordern vom Hersteller/Inverkehrbringer die Durchführung einer Risikobeurteilung. Zusammen mit Ihnen führe ich diese Risikobeurteilung durch und erstelle die entsprechenden Dokumente. Als früherer Produktverantwortlicher bei Österreichs größtem diesbezüglichen Dienstleister bin ich die erste Adresse für Ihre Risikobeurteilung.

Zweck: Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefahrenanalyse, synonym Risikobeurteilung, einerseits bei der Veränderung von Arbeitsmitteln, aber auch als Teil der Arbeitsplatzevaluierung und der Gestaltung von Arbeitsvorgängen. Zusammen mit Ihnen führe ich diese Risikobeurteilung durch und erstelle die entsprechenden Dokumente.

Zweck: Sie wollen das für Ihr Business erforderliche Wissen erwerben, sich und Ihre Mitarbeitenden weiterbilden. Als früherer Entwickler dieser Kurse beim größten einschlägigen Bildungsinstitut Österreichs und ausgebildetem Trainer bin ich die erste Adresse, diese Inhalte auch in Ihrem Unternehmen zu vermitteln.

Zweck: Nach einem Unfall oder Schaden an einem Arbeitsmittel soll die Ursache ermittelt werden, um eine Wiederholung des Ereignisses zu verhindern, eine Versicherungsleistung zu begründen oder der rechtlichen Aufarbeitung eine technische Grundlage zu geben.
Ich analysiere den Unfall, ermittle die Ursache, beurteile die Umstände und erstelle darüber ein Gutachten.

Zweck: Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, Präventivkräfte zu Ihrer Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Fürsorgepflichten gegenüber den Arbeitnehmer:innen zu beschäftigen. Ich bin eine solche Sicherheitsfachkraft und entsprechend meiner Spezialisierung auf Maschinen beantworte ich Ihnen entweder spezielle Fragen rund um Ihre Arbeitsmittel oder betreue Ihr Unternehmen konventionell/umfassend.

Zweck: Erkennen von Abweichungen von Sicherheitsvorgaben, Verbesserung der Sicherheitskultur und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein.
Sicherheitsbegehungen weisen nicht die Tiefe von Prüfungen und Evaluierungen auf, sind aber dazu geeignet, aus erkannten Anzeichen solche Prüfungen anzustoßen.

Zweck: Der/die Inhaber:in einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Ich unterstütze Sie bei der Erfüllung dieser in der Regel 5-jährigen Pflicht und verfasse darüber einen Bericht.

Zweck: Sie fühlen sich im Behördenverfahren oder im Umgang mit der Arbeitsinspektion technisch/fachlich nicht ausreichend gerüstet und brauchen Unterstützung. Ich nehme mit Ihnen an Besprechungen oder außergerichtlichen Verhandlungen teil, um Inhalte zu vermitteln und möglichst einen Konsens zu erwirken.

Zweck: Nichtamtliche Sachverständige können vom Konsenswerber beantragt werden und werden von den Behörden in Verwaltungsverfahren zur Verfahrensbeschleunigung bestellt. Für Behördeninspektionen können nichtamtliche Sachverständige von Behörden bestellt werden. Die Aufgabe des NASV umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung (= Beweismittel der Behörde), nicht die rechtliche Beurteilung.
Als NASV bin ich unabhängig und steht in keinem wirtschaftlichen Nahe- oder Abhängigkeitsverhältnis zu Behörden, Industrie, Handel, Gewerbe, Betreibern oder anderen Parteien.
Sie wollen das für Ihr Business erforderliche Wissen erwerben, sich und Ihre Mitarbeitenden weiterbilden. Ich bin die erste Adresse, diese Inhalte auch in Ihrem Unternehmen zu vermitteln.
Alle Kurse können bei Ihnen im Unternehmen oder online abgehalten werden. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebestätigung.
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
4 Unterrichtseinheiten = 1/2 Tag
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
4 Unterrichtseinheiten = 1/2 Tag
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
12 Unterrichtseinheiten = 1,5 Tage
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
4 Unterrichtseinheiten = 1/2 Tag
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
6 Unterrichtseinheiten = 3/4 Tag
8 Unterrichtseinheiten = 1 Tag
6 Unterrichtseinheiten = 3/4 Tag
4 Unterrichtseinheiten = 1/2 Tag
4 Unterrichtseinheiten = 1/2 Tag

Zweck:
Nichtamtliche Sachverständige können vom Konsenswerber beantragt werden und werden von den Behörden in Verwaltungsverfahren zur Verfahrensbeschleunigung bestellt. Für Behördeninspektionen können nichtamtliche Sachverständige von Behörden bestellt werden. Die Aufgabe des NASV umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung (= Beweismittel der Behörde), nicht die rechtliche Beurteilung.
Als NASV bin ich unabhängig und steht in keinem wirtschaftlichen Nahe- oder Abhängigkeitsverhältnis zu Behörden, Industrie, Handel, Gewerbe, Betreibern oder anderen Parteien.
mein Fachgebiet:
Maschinenbautechnik
Durch meine breite technische Ausbildung bin ich in der Lage, für die zur Maschinenbautechnik flankierenden Fachgebiete mit ergänzenden Informationen zu versorgen. So zum Beispiel besondere Brandgefahren durch batterieelektrische Antriebe in Maschinen, Abgasverhalten von Maschinen in Bezug auf Gesamtemissionen eines Betriebs, etc.
anwendbar auf folgende Behördenverfahren, Gesetze in der jeweils gültigen Fassung:
* § 3b. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000)
* § 8 Abs. 7 NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ EIWG 2005)
* § 353b Gewerbeordnung (GewO)
* § 153a Gaswirtschaftsgesetz 2011
* § 20a Starkstromwegegesetz 1968
* Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
* § 14 Abs. 2 Z11 Seilbahngesetz
* Wasserrechtsgesetz (WRG) -> Bestimmungen des AVG
Bezirke:
* Wiener Neustadt
* Wiener Neustadt - Bezirk
* Neunkirchen
* Mattersburg
* Oberpullendorf
* Oberwart
* Güssing
* Jennersdorf
* Hartberg-Fürstenfeld
* Südoststeiermark
* Weiz
weitere Bezirke nur nach Anfrage
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